
AGB Gruppenreise
- Abschluss der Reisevertrages
- Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter Bonjour la France Reisen (BLF) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Zugleich erkennen Sie auch die Algemeinen Reisebedingungen der BLF an. Die Anmeldung muss schriftlich mit dem sogenannten Buchungsvordruck vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter zustande. Die Annahme bedarf der Schriftform. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist dem Reiseveranstalter die Annahme erklärt.
- Bezahlung
- Spätestens 10 Tage nach Erhalt der Bestätigung sind 50,00 Euro pro Person, mindestens jedoch 10% der Gesamtreisekosten anzuzahlen. In besonderen Fällen (z.B. bei Flugreisen) werden höhere Anzahlungsbeträge verlangt. In solchen Fällen wird der t seine Kunden auf die besonderen Anzahlungsmodalitäten hinweisen.
- Die Restzahlung ist so rechtzeitig an den Reiseveranstalter zu überweisen, dass die Gesamtkosten 2 Wochen vor Fahrtantritt auf das Konto gutgeschrieben werden. Dabei ist zu beachten, dass Überweisungen von Konto zu Konto oft mehr als 7 Tage in Anspruch nehmen ! Die Unterlagen werden dem Kunden nach seiner Wahl unverzüglich nach Eingang seiner Zahlung bei dem Reiseveranstalter zugesandt oder gegen Zahlung bei dem Reiseveranstalter ausgehändigt.
- Insolvenz
- Nach Abschluss des Reisevertrages ist bei Vorlage des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k BGB eine Anzahlung von 10% des Reisepreises zu leisten. Der Sicherungsschein wird vom BLF gestellt, sofern BLF gegenüber dem Kunden als Reiseveranstalter auftritt, und die Leistungen und der Reisepreis nicht verändert werden. Kein Sicherungsschein wird vom BFL ausgegeben, wenn der Reisepreis oder die Leistungen verändert werden. Und der Kunde die Reise unter eigenem Namen als Veranstalter durchführt.
- Leistungen
- Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die von BLF in der Leistungsbeschreibung angegebene touristische Einstufung der Unterbringung der Reiseteilnehmer bezieht sich auf die landestypische Klassifizierung. Informationsschriften über das Reiseziel und die Beherbergungsstätten haben nur einen unverbindlichen, informatorischen Charakter. Der Auftrageber kann keinen Anspruch auf Vollständigkeit der erhaltenen Informationen erheben. Eine Gewährleitung für den Inhalt wird durch BLF nicht übernommen.
- Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen. Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftl. Bestätigung.
- Leistungs- und Preisänderungen
- Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von dem Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind möglich, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter verpflichtet sich, den Kunden über Leistungsänderungen oder – Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, sich unter bestimmten Voraussetzungen eine nachträglich Änderung des Reisepreises vorzubehalten, sofern zwischen Reisebestätigung und vertraglich vorgesehenem Antritt der Reise mehr als vier Monate liegen. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Kunden bis spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt darüber in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Der Kunde ist berechtigt, ohne Zahlung eines Entgelts vom Reisevertrag zurückzutreten.
- Gesamtrücktritt des Kunden vom Reisevertrag. Auch gültig für Rücktritt von einzelnen Teilnehmern.
- Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Dies sollte aus Gründen der Beweissicherung möglichst schriftlich erfolgen. Wenn im Angebot nicht anderes ausgewiesen, entstehen folgend Rücktrittskosten:
- Bis 65 Tage – sofern in der jeweiligen Auftragsbestätigung ausdrücklich keine andere frist für eine kostenfreie Stornierung angegeben ist.
- Ab 64 Tage bis 45 Tage vor Reisebeginn werden je gebuchten Teilnehmer 10% des Arrangementpreis berechnet.
- Ab 45 Tage bis 30 Tage vor Reisebeginn werden je gebuchten Teilnehmer 20% des Arrangementpreises berechnet.
- Ab 30 Tage bis 14 Tage vor Reisebeginn werden je gebuchten Teilnehmer 40% des Arrangementpreises berechnet.
- Ab 13 Tage vor Reisebeginn werden je gebuchten Teilnehmer 60% des Arrangementpreises berechnet.
- Bei Nichtantritt der Reise werden je gebuchten Teilnehmer 60% des Arrangementpreises berechnet, bei Gruppen die nur eine Nacht gebucht haben, werden 100% berechnet.
- Werden von Hotels oder Leistungsträgern im Stornierungsfall BLF mehr als 60% des Arrangementpreises in Rechnung gestellt, so werden diese weitergehenden Forderungen gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht.
- Bitte beachten Sie, dass die Rücknahme von Eintrittskarten bzw. deren Rückerstattung grundsätzlich ausgeschlossen ist.
- Umbuchungen gelten als Rücktritte mit anschließender Neuanmeldung.
- Angabe der Personenzahl
- Die im Buchungsvordruck einzusetzende Teilnehmerzahl soll möglichst exakt angegeben werden. Die exakte Personenzahl muss spätestens 65 Tage vor Reiseantritt schriftlich mitgeteilt werden. Nicht deutsche Staatsangehörige benötigen für Frankreich ein Visum, das selbst besorgt werden muss. Auskünfte erteilt das Konsulat.
- Nicht in Anspruch genommene Leistungen
- Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
- Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
- Der Reiseveranstalter kann ohne Einhaltung einer Frist vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch den Reiseveranstalter nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; der Reiseveranstalter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejeniger Vorteile anrechnen lassen, die der Reiseveranstalter aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Durch einen daraus resultierenden, notwendigen, vorzeitigen Rücktransport entstehende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Ansprüche aus unerlaubter Handlung bleiben hiervon unberührt. BLF steht auch dann das Recht der Kündigung ohne Einhaltung einer Frist zu, wenn sich der Auftraggeber in erheblichem Verzug mit Zahlungsverpflichtungen von BLF gegenüber befindet.
- Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
- Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Kunde den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleitungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.
- Reiseabbruch
- Nimmt der Auftraggeber einzelne Leistungen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Das Risiko eines etwaigen notwendigen Abbruches der Reise oder des Nichtantrittes der Reise trägt der Auftraggeber. Ihm obliegt es, notwendige Vorkehrungen zur Absicherung dieses Risikos zu treffen (Versicherung), Dieses kann über BLF erfolgen.
- Haftung des Reiseveranstalters
- Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.
- Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.
- Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzliche zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt der Reiseveranstalter insoweit Fremdleistungen, sofern er in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist. Er haftet daher nicht für die Erbringung der Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die der Reisende ausdrücklich hinzuweisen ist und die ihm auf Wunsch zugänglich zu machen sind.
- Gewährleistung
- Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des mangels oder in der Minderung der Folgen des Mangels.
- Dem Auftraggeber obliegt es, im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht, Leistungsstörungen sowie anderweitige Mängel unverzüglich der zuständigen Person (z.B. Reiseleiter oder Busfahrer) anzuzeigen. Er ist auch verpflichtet mitzuwirken, dass Schäden vermieden und bei aufgetretenen Schäden deren Folgen begrenzt werden. Der Auftaggeber kann eine Minderung des Reisepreises verlangen, wenn er die Mängel bei der zuständigen Person anzeigt, soweit nicht erhebliche Schwierigkeiten die Mängelanzeige gegenüber den zuständigen Personen unzumutbar machen. Unterlässt der Auftraggeber schuldhaft die Mängelanzeige, so stehen ihm keine Ansprüche auf Minderung des Reisepreises zu.
- Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftl. Erklärung – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigen, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist, oder vom Reiseveranstalter verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
- Sofern der Reiseveranstalter einen Umstand zu vertreten hat, der zu einem Mangel der Reise führt, kann der Kunde Schadenersatz verlangen..
- Beschränkung der Haftung
- Die vertragliche Haftung für Schäden ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit BLF für einen, dem Reisenden entstehenden Schaden allein werden eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
- BLF haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit lediglich vermittelten Fremdleistungen, die in der Reiseausschreibung ausdrücklich als solche gekennzeichnet sind, wie Beispielsweise Ausflüge, Führungen. Beförderungen im Linienverkehr, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen etc.
- Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf diesen beruhende gesetzliche Bestimmungen, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich BLF gegenüber dem Reisenden auf diese Übereinkommen und die darauf beruhenden gesetzlichen Bestimmungen berufen.
- Mitwirkungspflicht und Ausschluss von Ansprüchen
- Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Reiseveranstalter zur Kenntnis zu geben. Kommen Sie ihren Anzeigeverpflichtungen schuldhaft nicht nach, so stehen Ihnen Ansprüche auf Minderung nicht zu. Ihre etwaigen Ansprüche auf Gewährleistungen oder Schadenersatz müssen Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise bei BLF geltend machen. Dies sollte aus Gründen der Beweissicherung möglichst schriftlich erfolgen.
- Die Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist.
- Ansprüche auf Schadenersatz wegen Körperverletzung oder Tötung des Kunden verjähren drei Jahre nach Beendigung der Reise.
- Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
- Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
- Gerichtstand
- Erfüllungsort und Gerichtstand ist Bonn.
- Sonstiges
- Die Berichtigung von Druckfehlern und offensichtlichen Rechenfehlern in unserer Korrespondenz etc. bleibt vorbehalten.
- Firmensitz
- Bonjour la France Reisen
- Schützengraben 8
- D-53179 Bonn
- Tel. : 0228 24 39 07 05
- Fax.: 0228 24 39 07 15
- eMail: bonjour-la-france-reisen@t-online.de
- www. Bonjour-la-france-reisen.de
- Bonjour la france Reisen GmbH & Co KG – Sitz in Bonn – Amtsgericht Registergericht HRA 7507 Bonn
- Persönliche Haftende Gesellschafterin: Bonjour la france Verwaltungsgesellschaft mbH – Sitz in Bonn – Amtsgericht Registergericht HRB 17519 Bonn
- Geschäftsführerin : Dominique Bascou-Breuer
- DE 148287995